Auf der Mitgliederversammlung am 20.11.22 wurde mehrheitlich beschlossen, den Strafbetrag für die nicht geleisteten Arbeitsstunden, ab dem 01.01.2023 auf 150 Euro anzuheben.
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14 Dez 2024 Jahresabschluss der Jugend inklusive Königsfeier des Wertungsfischens |